Ab 2021 werden Ferkelnotierungen angepasst
Die Gremien der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) sowie der Fachbeirat der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben kürzlich über die Anpassung der Preisnotierung nach dem Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 01. Januar 2021 entschieden.
Die Preisangaben werden sich künftig auf 200er Gruppen unkastrierter Eber- und Sauferkel beziehen, die in Deutschland geboren und aufgezogen wurden. Gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien deutscher Herkunft im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis erhalten einen Zuschlag von 2 Euro je Tier. Mit der Veröffentlichung der ab 2021 geltenden Notierungsanpassung soll bereits jetzt begonnen werden, damit die Sauenhalter ein Marktsignal erhalten, dass es spätestens zum Jahreswechsel zu einer Preisdifferenzierung kommen wird. Dies ist wichtig, da im Hinblick auf die betriebliche Umsetzung bereits jetzt erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind.
Sauenhalter müssen sich darüber im Klaren sein, dass Eber, wie bereits in den vergangenen Jahren, aufgrund der eingeschränkten Vermarktungssituation und der abweichenden Schlachtkörperqualität von den Schlachthöfen in preislicher Hinsicht abgestraft werden. Daher schätzen die Experten die Marktsituation so ein, dass auch ab 2021 die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden muss, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes erfüllen zu können.