Tierschutzgesetz: Ferkelnotierungen werden angepasst
Der Beirat der Ab-Hofpreisnotierung der Landwirtschaftskammer (LWK) sowie die AG Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) haben in ihrer jüngsten Sitzung besprochen wie die Ferkel Nordwest Notierung der LWK NRW und Niedersachsen und die Preisempfehlung der VEZG nach dem Ende der Übergangsfrist zum deutschen Tierschutzgesetz an die neue Vermarktungssituation angepasst werden soll.
Die im Beirat vertretenden Marktexperten schätzen die Marktsituation so ein, dass auch in Zukunft die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden müssen, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes erfüllen zu können. Deutsche Ferkel, die seit dem 1.01.2021 nach den Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetztes mit Betäubung kastriert werden, erhalten beim Verkauf in einer Vermarktungspartie im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis einen Preiszuschlag von 2 €/Tier.
Das bedeutet, dass für jedes kastrierte männliche Ferkel ein Preiszuschlag von mindestens 4 € gezahlt wird. Hierdurch soll der finanzielle Zusatzaufwand des Ferkelerzeugers bei der Kastration ausgeglichen werden.
Die VEZG Ferkelpreisempfehlung kann für die Folgewoche jeweils am Freitag ab 12.00 Uhr
sowie die Ab Hof-Ferkelpreisempfehlung Nord-West der LWK Niedersachen für die zurückliegende Woche jeweils am Montag ab 10.00 Uhr unter der
Rufnummer 09001 190-244 abgefragt werden.