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02.04.2020rss_feed

VEZG Pressemitteilung

Zusatzkosten von Tierwohlmaßnahmen auf Erzeugerstufe


Seit dem 01.04.2019 kennzeichnet der deutsche Lebensmittelhandel die Haltungsform von Fleischerzeugnissen einheitlich. Primäres Ziel ist mit der Hilfe des 4-stufigen Labels den Verbraucher über die Haltungsformen der Tierhaltung aufzuklären und ihn in die Verantwortung beim Einkauf einzubeziehen. Die Haltungsform 2 wird im nächsten Jahr im deutschen Lebensmittelhandel auch im Schweinefleischbereich eine große Bedeutung einnehmen.


Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch begrüßt diese Initiative ausdrücklich, so Matthias Frieß, Vorstand der VEZG in Oldenburg, obwohl dies auf Erzeugerstufe mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.


Nach Berechnungen der VEZG ergeben sich für die Haltungsform 2 des LEH danach Zusatzkosten auf Erzeugerstufe in Höhe von 13 Cent je kg Schlachtgewicht. In dieser Kalkulation sind neben den reinen Kosten auch Positionen wie Risikozuschlag, erhöhte Abschreibung und Unternehmergewinn berücksichtigt. Das von der Bundesregierung geplante Staatliche Tierwohllabel führt in der Landwirtschaft zu Mehrkosten die etwa um das Vierfache höher liegen. Sollten sich an den Produktionsvorgaben der Systembeteiligten Änderungen ergeben, muss die Kostenkalkulation neu berechnet werden. Verarbeiter und Handel werden auf Basis dieser Kosten Ihre Endverbraucherpreise kalkulieren können. Demzufolge sind nunmehr die Marktbeteiligten aufgefordert transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben.


Landwirte, die die Vorgaben des LEH einhalten, sollten vor der Unterzeichnung eines entsprechenden Liefervertrages einzelbetrieblich eine Kostenkalkulation, inkl. der angeführten unternehmerischen Positionen, durchführen. Im Mittel werden bei vielen Schweinefleischerzeugern Zusatzkosten bei Erfüllung der LEH Haltungsform Stufe 2 in Höhe von 13 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht entstehen.

gez. Matthias Frieß